Rezension zu R. J. Barzen (Hg.), Taqqanot Qehillot Šum (MGH Hebr. 2)

Taqqanot Qehillot Šum. Die Rechtssatzungen der jüdischen Gemeinden Mainz, Worms und Speyer im hohen und späten Mittelalter, hg. von Rainer Josef Barzen, 2 Teilbde., Wiesbaden 2019 (Monumenta Germaniae Historica. Hebräische Texte aus dem mittelalterlichen Deutschland, 2). – C, 820 S. in durchgehender Zählung. – ISBN 978-3-447-10067-2. – 248,00 EUR.

rezensiert von Christoph Cluse (Universität Trier)

Im Zuge der UNESCO-Anerkennung für die „SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz“ (vgl. https://whc.unesco.org/en/list/1636) haben die Geschichte und das erhaltene Erbe der drei jüdischen Gemeinden am Rhein große Aufmerksamkeit erfahren. An zentraler Stelle wurden die enge Verbindung der drei Gemeinden seit den Anfängen des nordalpinen Judentums im 9./10. Jahrhundert und ihre kulturelle Ausstrahlung im mitteleuropäischen (aschkenasischen) Judentum des Mittelalters besonders hervorgehoben. Seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhundert sind die drei unter der gemeinsamen Bezeichnung „SchUM-Gemeinden“ (קהילות שו”ם Qehillot Šum) bekannt (S. 2).

Die gemeinsamen Rechtssatzungen (תקנות Taqqanot), wie sie in den Jahren 1220, 1223, um 1250 sowie 1381 von den Vertretern der drei Gemeinden beschlossen und kodifiziert beziehungsweise bestätigt wurden (S. 7), lagen bislang nur in Editionen vor, die der Komplexität der Überlieferung dieser Texte nicht gerecht werden. So adressiert die vorliegende Neuasgabe ein dringendes Desiderat der jüdischen und insgesamt der rheinischen Geschichte des Mittelalters. Die Tatsache, dass die Taqqanot Qehillot Šum seit dem 15. Jahrhundert als »beispielhafte und für jede Gemeinde der aschkenasischen Tradition nützliche Sammlung von Rechtssatzungen« rezipiert wurden, unterstreicht die Bedeutung einer sachgemäßen Erschließung.

Barzen hat für seine Edition alle bis heute bekannten Textzeugen gesichtet und für die Rekonstruktion des hebräischen Texts genutzt. Gemäß den Anforderungen der MGH-Reihe, die gemeinsam mit den Israelischen Akademie der Wissenschaften erscheint, enthält seine Neuausgabe (sie ist mittlerweile auch digital auf der Seite https://www.dmgh.de/hebr_texte.htm zugänglich) (a) Verzeichnisse (S. xxiii–c), (b) eine ausführlichen Einleitung (S. 1–270 = Teilband 1), (c) eine synoptische Edition des hebräischen Textes und deutscher Übersetzung (Teilband 2, S. 274–645), (d) Register und englische Zusammenfassung sowie (e) die Versionen der Taqqanot im Fließtext (hebr./dt.) (S. 692–805, diese Seiten sind, weil sie der hebräischen Übersetzung der ‚ratio editions‘ folgen, rückwärts zu blättern). Reichlich gewöhnungsbedürftig erscheint das Layout mit seinen vielen Gitterlinien und der komplett in Kursive gehaltenen langen Einleitung – aber dies ist nicht dem Herausgeber anzukreiden. Angesichts des Umfangs und der Komplexität des Vorhabens sind auch wohl so manche Tippfehler zu entschuldigen.

Wer sich wie der Rezensent aus vornehmlich historischem Interesse mit den »SchUM-Gemeinden« und ihren Rechtssatzungen befasst, ist gut beraten, zunächst die Einleitung (zweimal!) und die Fließtext-Versionen der Taqqanot zu lesen. Barzen mustert die frühen Zeugnisse für die Entstehung der jüdischen Gemeinden von Mainz, Worms und Speyer (S. 1–15) und für ihre »Vernetzung«, die sich in gemeinsamen Versammlungen manifestierte (S. 41–116). Er erläutert »Rolle und Funktion« der Taqqanot (S. 17–30) und macht uns dabei mit Kernbegriffen vertraut (z. B. Ḥerem »Bann«, was als »Exkommunikation« oder deren Androhung, aber auch im Sinne von »Rechtssatzung« verstanden werden kann, S. 25–29). Wesentliche Erträge seiner Analyse betreffen die Auseinandersetzung der rheinischen Gemeinden mit den Innovationen, die seit dem späten 12. Jahrhundert aus Nordfrankreich (Zarfat) rezipiert wurden. Diese sind aufs engste mit dem Namen »Rabbenu Tam« verbunden (R. Jakob b. Meir, gest. 1171); ihr Einfluss zeigt sich an vielen Stellen der komplexen Überlieferung (S. 31–40, vgl. 189, 233, 236–238, 262). Unter den zu klärenden Sachfragen steht dabei die Rückgabe der Mitgift an die Familie der Braut, wenn diese innerhalb des ersten Ehejahres stirbt, im Mittelpunkt. Schon bei der ersten nachweisbaren Versammlung, die zur Verabschiedung gemeinsamer Taqqanot führte (1220), lagen den rheinischen Gemeinden bereits unterschiedliche Korpora von Rechtssatzungen vor (S. 262 f.). An den ersten Versammlungen nahmen die führenden Gelehrten der damaligen Zeit statt; die meisten, aber nicht alle, waren in den SchUM-Gemeinden ansässig (s. die biographische Notizen S. 143–165). Die häufige Berufung auf R. Gerschom b. Jehuda von Mainz (Me’or ha-Gola »Leuchte des Exils, gest. 1128) ist dagegen nur für einige wenige Taqqanot verbürgt (S. 168–170, 252–255).

Barzens Diskussion der Handschriften und frühen Drucke zeigt, dass (a) die meisten Textzeugen eher den informellen Charakter von »Arbeitskopien« tragen (vgl. S. 188–257), und (b) der Textbestand nicht einfach jeweils einer bestimmten Versammlung zugeordnet werden kann, sondern Kompilation und redaktionelle Bearbeitung impliziert. Deren Nahtstellen lassen sich in der synoptischen Edition noch in Eröffnungs- und Schlussformeln oder in Unterschrifenlisten erkennen (vgl. S. 123–170). Entsprechend kompliziert ist das Stemma (S. 171). Von besonderem historischen Wert ist die Tatsache, dass Barzen im Rahmen seiner Neuedition auch die Beschlüsse einer jüdischen Versammlung des Jahres 1307 im »Land Worms« berücksichtigt, die in einer Handschrift des 17. Jahrhunderts überliefert sind (S. 138 f., 224 f.; Text und Übersetzung in Teilband 2, S. 634–645 bzw. 728–733).

Die Edition in Teilband 2 ist synoptisch aufgebaut, unterscheidet also zwischen den Hauptzweigen der Überlieferung und weist dabei Parallelen und Unterschiede auf. Das Vorgehen ist in der deutschen Judaistik etabliert und wird der besonderen Problematik der oftmals zerklüfteten Quellenlage gerecht. Barzen geht recht kleinteilig Satzteil für Satzteil vor und übersetzt nah am hebräischen Wortlaut und Satzbau. Wertvoll sind die zahlreichen Anmerkungen zu hebräischen Begriffen und inhaltlichen Fragen. Edition, Annotation und Einleitung bieten somit eine Fundgrube relevanten Wissens über die Geschichte der jüdischen Gemeinden am Rhein und vor allem der SchUM-Gemeinden in einer entscheidenden Phase ihres mittelalterlichen Bestehens dar. Man darf ihr viele Leserinnen und Leser wünschen.

Diese Rezension wurde Ende 2019 vom Historischen Verein der Pfalz e.V. in Auftrag gegeben und vom Rezensenten nach langer Verzögerung im Juli 2022 fertiggestellt und eingereicht. Da sie bis heute nicht auf der Website des Vereins erschienen ist, erlaube ich mir, sie hier vorab zu veröffentlichen.

Eine PDF-Version der Rezension finden Sie hier.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christoph Cluse (29. Januar 2023). Rezension zu R. J. Barzen (Hg.), Taqqanot Qehillot Šum (MGH Hebr. 2). Historia Judaica. Abgerufen am 19. April 2025 von https://judaica.hypotheses.org/913


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