Von Christoph Cluse und Stefanie Fuchs
Am 21. Juli 2021 hat das Welterbe-Komitee der UNESCO die „SchUM-Stätten von Speyer, Worms und Mainz“ in die Liste des Welterbes der Menschheit eingeschrieben (vgl. ‹whc.unesco.org/en/list/1636/›). Die Urkunde wurde dem Land Rheinland-Pfalz am 1. Februar 2023 in Mainz feierlich überreicht. Zu den Komponenten dieses Monumentenerbes (beschrieben in Land Rheinland Pfalz 2021, Teil 1), das in die mittelalterliche Blütezeit der drei Gemeinden von Schpira, Warmaisa und Magenza zurückgeht, gehören der sog. „Judenhof“ um die ehemalige Synagoge in Speyer und der Synagogenbezirk in Worms sowie die alten jüdischen Friedhöfe von Worms („Heiliger Sand“) und Mainz. Der Friedhof „auf dem Judensand“ in Mainz wurde um die Jahrtausendwende begründet; er ist damit der älteste bekannte jüdische Friedhof nördlich der Alpen. Mit einer Fläche von über 3 ha stellt er außerdem das größte noch weitgehend unüberbaut erhaltene jüdische Begräbnisareal aus der Zeit bis ca. 1300 dar (ebd., S. 406–408).